++ Update (20.04.2020):
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Wegen der Corona-Krise durften Ärzte vorübergehend seit dem 09.03.2020 Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege bis zu 7 Tage per Telefon krankschreiben (wir berichteten darüber hier).
Diese vorübergehende Sonderregelung ist ab Montag, dem 20.04.2020 beendet; dies bedeutet, dass ab der kommenden Woche Patienten wieder einen Arzt aufsuchen müssen, wenn sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen.
AU-Bescheinigungen, die bis 19. April telefonisch ausgestellt wurden, sind weiterhin gültig.
Quelle mit weiteren Infos:
Kassenärztliche Bundesvereinigung / AU-Bescheinigung ab Montag nicht mehr per Telefon möglich
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