Wie die Deutsche Bundesregierung mitteilt, sind ab sofort Sonderzahlungen für Beschäftigte in der Corona-Krise bis zu einem Betrag von 1.500 Euro in diesem Jahr steuer- und sozial-versicherungsfrei.
Damit hat die Bundesregierung nun sichergestellt, dass diese Prämien, mit denen Unternehmen das Engagement ihrer Mitarbeiter in der Corona-Krise honorieren, ohne Abzüge bei den Be-schäftigten ankommen.
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