Montag, 3. Juni 2013

Allianz zahlt 74.000 Euro nach

Noch vor Urteilsverkündung hat die Allianz Lebensversicherungs-AG im laufenden Prozess über die Sammelklage der Verbraucherzentrale Hamburg 74.250,36 Euro gezahlt. Das Geld geht nach Abzug der Kosten für den Prozessfinanzierer an knapp 80 ehemalige Kunden, die ihre Lebensversicherungspolice vorzeitig beendet und einen zu geringen Rückkaufswert erhalten hatten. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die jetzt vom Versicherer veranlasste Überweisung mit einer Sammelklage vor dem Landgericht Stuttgart bewirkt (Az. 22 O 617/10).

In Parallelverfahren hatte der Bundesgerichtshof rechtskräftig entschieden, dass die in vielen Versicherungsverträgen verwendeten

Klauseln zur Berechnung des Rückkaufswertes unwirksam sind und seitens der Versicherten ein Nachzahlungsanspruch besteht. Im Verfahren vor dem Stuttgarter Gericht bleibt nun noch streitig, ob die von der Allianz genannten und gezahlten Beträge korrekt sind. „Wir wollen wissen, ob die Verbraucher die Zahlen einfach glauben sollen oder ob sie ein Recht auf nachvollziehbare und nachprüfbare Abrechnungen haben“, sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. 773 Euro zahlte der Versicherungskonzern im Durchschnitt pro gekündigtem Vertrag nach.

Die 80 Betroffenen hatten Ende 2010 ihre Nachzahlungsansprüche an die Verbraucherzentrale Hamburg abgetreten, um sie gebündelt und mit mehr Nachdruck vor dem Landgericht Stuttgart einzuklagen.
Pressemitteilung Verbraucherzentrale Hamburg

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