Noch vor Urteilsverkündung hat die Allianz Lebensversicherungs-AG im
laufenden Prozess über die Sammelklage der Verbraucherzentrale Hamburg
74.250,36 Euro gezahlt. Das Geld geht nach Abzug der Kosten für den
Prozessfinanzierer an knapp 80 ehemalige Kunden, die ihre
Lebensversicherungspolice vorzeitig beendet und einen zu geringen
Rückkaufswert erhalten hatten. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die
jetzt vom Versicherer veranlasste Überweisung mit einer Sammelklage vor
dem Landgericht Stuttgart bewirkt (Az. 22 O 617/10).
In
Parallelverfahren hatte der Bundesgerichtshof rechtskräftig entschieden,
dass die in vielen Versicherungsverträgen verwendeten
Klauseln zur
Berechnung des Rückkaufswertes unwirksam sind und seitens der
Versicherten ein Nachzahlungsanspruch besteht. Im Verfahren vor dem
Stuttgarter Gericht bleibt nun noch streitig, ob die von der Allianz
genannten und gezahlten Beträge korrekt sind. „Wir wollen wissen, ob die
Verbraucher die Zahlen einfach glauben sollen oder ob sie ein Recht auf
nachvollziehbare und nachprüfbare Abrechnungen haben“, sagt Edda
Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. 773 Euro zahlte der
Versicherungskonzern im Durchschnitt pro gekündigtem Vertrag nach.
Die
80 Betroffenen hatten Ende 2010 ihre Nachzahlungsansprüche an die
Verbraucherzentrale Hamburg abgetreten, um sie gebündelt und mit mehr
Nachdruck vor dem Landgericht Stuttgart einzuklagen. Pressemitteilung Verbraucherzentrale Hamburg
Montag, 3. Juni 2013
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