Mittwoch, 5. Juni 2013

Reiseabbruch wegen Hochwasser: die Rechte Reisender

Urlauber haben Rechte, wenn sie selbst oder die Reiseveranstalter, Hoteliers, Ferienhaus- und -wohnungsvermieter eine gebuchte Reise wegen Hochwasser absagen oder abbrechen müssen. Allerdings: für Buchungen bei einem im Ausland ansässigen Anbieter gilt nicht immer deutsches Recht. Im Detail müssen Reisende folgende drei Konstellationen unterscheiden:
  • Stornierung vor Antritt der Reise in ein Hochwassergebiet 
  • Abbruch während der Reise in einem plötzlichen Hochwassergebiet 
  • Stornierung oder Abbruch von Reisen durch Betroffene aus Hochwassergebieten wegen der Situation zu Hause
Die Verbraucherzentrale Baden-Württember hat die Rechtslage, die Ausnahmen und die Folgen für Sie auseinandergedröselt: Reiseabbruch wegen Hochwasser: die Rechte Reisender

Beliebteste Artikel