Mittwoch, 26. Juni 2013
Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen: Anpassung nicht versäumen
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg macht darauf aufmerksam, dass die Pfändungsfreigrenzen ab dem 1. Juli 2013 um gut 1,5 Prozent erhöht werden. Damit können Schuldner mit regelmäßigem Einkommen ein Plus in ihrer Haushaltskasse verbuchen. Bei Pfändung von Einkommen auf der untersten Stufe macht das fortan 1.050 Euro aus, beim Pfändungsschutzkonto sind künftig 1.045,04 Euro geschützt. Die Verbraucherzentrale: Die neuen Pfändungsfreigrenzen gelten ohne Übergangsregelung automatisch und müssen sowohl von Arbeitgebern bei Lohnpfändungen und Lohnabtretungen als auch von Kreditinstituten bei einem Pfändungsschutzkonto beachtet werden. Beachten Sie bitte folgende Tipps, damit Sie die Anpassung an die neuen Pfändungsfreigrenzen nicht zu versäumen: Ganze Mitteilung Lesen
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