Dienstag, 11. Juni 2013

Was ist mit dem Fahrzeug zu tun, wenn das Wasser weg ist?

Der ADAC hat gute Tipps zusammengestellt, auf was Fahrzeugbesitzer nach dem Rückgang des Wassers in den Flutgebieten achten müssen. Eins vorweg: ohne Fachmann sollte das Auto nicht gestartet werden. Auf gar keinen Fall soll man die Zündung einschalten und das Fahrzeug bewegen! Wenn das Wasser bis zum Luftansaugkanal gelangen konnte, droht dadurch ein kapitaler Motorschaden (Wasserschlag). Der ADAC rät, dass sich die Betroffenen zuerst mit ihrer Versicherung in Verbindung setzen. Diese muss dann eine Einschätzung geben, wie man mit dem Fahrzeug weiter verfahren soll. Nur so ist man auf Nummer sicher. Wichtig ist auch, das beschädigte Fahrzeug zu fotografieren.

Steht das Fahrzeug noch im Wasser, sollte man es mit einem Abschleppseil herausziehen und an einer trockenen Stelle abstellen. Auch wichtig: die Batterie abklemmen, damit möglichst keine Kurzschlüsse entstehen. Dann sollte das Auto mit einem Transporter zum Fachmann gebracht werden, da nicht sicher ist, ob die Bremsen funktionieren. Bei einem vollkommen überschwemmten Auto ist die Instandsetzung des Fahrzeugs aufgrund der hohen Schäden meist zu aufwendig. Stand das Wasser allerdings nur bis zum Stoßfänger und der Innenraum ist trocken geblieben, dann ist das Risiko eines großen Schadens eher gering.

"Wichtig: Wer für sein Auto eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen hat, kann Schäden über die Versicherung abwickeln. Dies ist aber nur dann möglich, wenn das Wasser zum Auto gekommen ist – und nicht umgekehrt." Quelle und ganze Mitteilung: ADAC: Wenn das Wasser weg ist

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