Montag, 3. Juni 2013

Pflegeheim: Finanzielle Forderungen können nicht nur Heimbewohner betreffen

Die Aufnahme in ein Pflegeheim kann nicht nur die Pflegebedürftigen finanziell belasten - viele Angehörige wissen nicht in wie weit sie selbst auch finanziell zur Verantwortung gezogen werden können. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat zwei kostenlose Verbraucherinformationen dazu zusammengestellt.

 "Wann zahlen Kinder für die Heimunterbringung der Eltern?" (6 Seiten): dort bekommen Sie einen Überblick, unter welchen Voraussetzungen Sozialhilfeträger von Kindern pflegebedürftiger Heimbewohner Geld für erbrachte Leistungen zurückfordern können und zeigt Beispiele zur Unterhaltsberechnung auf. Auch Kreditbelastungen spielen dabei eine Rolle.

"Wie werden Einkommen und Vermögen eines Heimbewohners zur Finanzierung des Heimplatzes berücksichtigt?" (5 Seiten): es wird erklärt, ob und wie Einkommen in den verschiedenen Arten sowie das Vermögen des Heimbewohners angerechnet werden.

Hier können Sie das Infomaterial kostenlos runterladen: Downloads Infomaterial

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