Mittwoch, 5. Juni 2013

Teilkasko deckt bestimmte Schäden am Pkw bei Überschwemmung

Durch Überschwemmungen sind in den letzten Tagen vielerorts Schäden entstanden. Der ADAC hat sich daher mit der Frage beschäftigt, welche Schäden am Auto von welcher Versicherung gedeckt werden (Teil- oder Vollkaskoversicherung).

Die Teilkasko deckt laut ADAC Schäden nach unmittelbarer Einwirkung der Überschwemmung ab. Als Überschwemmung gilt grundsätzlich nicht nur eine Überflutung von Straßen, sondern auch Wasser in Tunnels oder Straßenunterführungen. Die Teilkasko springt z.B. auch dann ein, wenn ein zuvor am Straßenrand geparktes Auto durch eindringendes Wasser beschädigt wird. Auch bei Fahrzeugschäden durch Geröll und Steine, die durch sturzbachartige Regenfälle von Hängen mitgerissen wurden, ist die Teilkasko zuständig.

Allerdings: so genannte „Wasserschlagschäden“, bei denen der Motor durch Eindringen von Wasser Schaden nimmt, sind ein Fall für die Vollkasko. Denn dies wird als Unfall gewertet. Es ist zudem zu beachten, dass bei grob fahrlässigem Verhalten, das auf den Fahrer zurückzuführen ist, auch die Kaskoversicherung nicht zahlt. Beispiele: wenn eine erkennbar überflutete Straße oder eine unter Wasser stehende Unterführung durchfahren wird. Oder wenn trotz Warnungen vor Hochwasser das Auto nicht rechtzeitig in Sicherheit gebracht wird. Quelle und ganze Mitteilung: Überschwemmung: Teilkasko deckt Schäden am Pkw

Beliebteste Artikel