Aus dem Presseservice des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen:
Hamm (dpa) - Ein Fahrverbot für einen Dauer-Telefonierer am Steuer hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm bestätigt. Es wies die Beschwerde eines 27 Jahre alten Autofahrers gegen ein entsprechendes Urteil zurück. Der Beschluss ist rechtskräftig.
Nach OLG-Angaben vom Freitag hatte das Amtsgericht Lemgo gegen den Außendienstler
aus Hannover wegen Telefonierens beim Autofahren eine Geldbuße von 80 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Dabei wurden sieben im Verkehrszentralregister eingetragene Verstöße des Mannes berücksichtigt, davon allein drei innerhalb eines Jahres wegen Telefonierens beim Fahren. Er war im Februar 2013 in Bad Salzuflen erneut mit dem Telefon am Ohr ertappt worden.
Mit der im Bußgeldkatalog vorgesehenen Geldbuße habe der Vorfall nicht angemessen bestraft werden können, urteilte das OLG. Außer dem verbotenen Telefonieren hinterm Steuer hatte er in nur zweieinhalb Jahren drei weitere Verurteilungen wegen Tempoüberschreitung mit jeweils einmonatigem Fahrverbot kassiert. «In ihrer Gesamtheit offenbarten die Taten eine auf mangelnder Verkehrsdisziplin beruhende Unrechtskontinuität», erklärte das Gericht.
Quelle: Presseservice des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen
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