Das Bundeskriminalamt warnt vor einer 
Schadsoftware, die über den Versand von E-Mails in Umlauf gebracht wird.
 Die E-Mails verschiedenen Inhaltes tragen unter anderem den Hinweis: 
„BKA erdrückende Akte gegen [„Name des Empfängers“]“. 
Der Anhang der E-Mail (z. B. „Akte.zip“) enthält 
eine Schadsoftware, die sich nach Öffnung des Anhangs installiert. 
Anschließend wird in einem Pop-Up-Fenster angegeben, dass der Computer 
nach den Besuchen pornografischer Webseiten mit einem 
Verschlüsselungstrojaner infiziert sei. Der User müsse über uKash oder 
Paysafecard für 100 Euro ein kostenpflichtiges Sicherheitsupdate 
herunterladen, um die Verschlüsselung zu beseitigen. Ein Bild dieses 
Pop-Up-Fensters finden Sie im Anhang. (Am Ende dieser Mitteilung - d. Red.)
Hierzu erklärt das Bundeskriminalamt:
Das Bundeskriminalamt ist nicht Urheber dieser Meldungen.
Das Bundeskriminalamt rät:
•          Sollten Sie eine derartige E-Mail auf 
ihrem Computer erhalten, laden Sie den Anhang nicht herunter und öffnen 
Sie ihn auf keinen Fall.
•          Vertrauen Sie nur Anhängen von Ihnen 
bekannten Absendern und vergewissern Sie sich ggf. beim Absender, dass 
dieser Ihnen einen Anhang geschickt hat. 
•          Ist der Rechner bereits infiziert, bezahlen Sie den geforderten Betrag auf keinen Fall.
 Der Rechner ist bereits mit der Schadsoftware infiziert, die 
wesentliche Teile des Betriebssystems verändert hat, um das 
Pop-Up-Fenster zu generieren. Ein normaler Zugriff auf Ihr 
Betriebssystem ist auch nach der rechtswidrig geforderten Zahlung nicht 
möglich.
Nach bisherigem Kenntnisstand verschlüsselt die 
Schadsoftware tatsächlich einige Bereiche der Festplatte. Dies bedeutet,
 dass selbst nach der Wiederherstellung der Systemfunktionalität immer 
noch auf einige Dateien kein Zugriff genommen werden kann.
Hinweise zur Bereinigung von Schadsoftware befinden sich u. a. auf der Webseite www.botfrei.de.
Es wird weiterhin empfohlen, den Update-Status des 
Betriebssystems und der genutzten Anti-Viren-Software und installierter 
Programme auf dem aktuellen Stand zu halten. Dies erhöht die Chancen, 
erst gar nicht mit der Schadsoftware infiziert zu werden.
Bereits im letzten Jahr haben die Bundespolizei und
 das Bundeskriminalamt auf diese sogenannte „Ransomware“ aufmerksam 
gemacht (siehe hierzu Pressemitteilungen vom 01.04.2011 und 19.05.2011).
Pressemitteilung vom 19.05.2011 als PDF
Pressemitteilung Bundeskriminalamt vom 25.05.2012
*Anhang: Bild des Pop-Up-Fensters:
