Ausweispflicht für Hund und Katz im Ausland - ADAC: Rechtzeitig an Impfungen denken
Wer mit seinem Haustier verreisen möchte, muss eine Reihe von 
Vorschriften beachten. Denn innerhalb und außerhalb der EU gibt es 
unterschiedliche Einreisebestimmungen für Tiere. Der ADAC empfiehlt 
Reisenden,
sich rechtzeitig über die unterschiedlichen Vorschriften zu informieren 
und mindestens einen Monat vor der Abreise an die obligatorischen 
Impfungen beim Tierarzt zu denken. Alle Besonderheiten zum Thema 
Grenzpapiere für Tiere hat der ADAC in einer Grafik zusammengestellt.
Innerhalb der EU müssen Vierbeiner eindeutig gekennzeichnet sein. Dazu 
ist seit dem 3. Juli 2011 ein 
Mikrochip Pflicht. Bei Tieren, die vorher 
gekennzeichnet wurden, wird auch die noch gut lesbare Tätowierung 
anerkannt. Außerdem sind ein EU-Heimtierausweis und eine 
Tollwut-Schutzimpfung vorgeschrieben. In Finnland, Großbritannien, 
Irland und Malta ist zusätzlich eine Behandlung gegen Bandwürmer 
vorgeschrieben. Durch diese Maßnahmen soll verhindert werden, dass die 
Tiere Krankheiten einschleppen oder verbreiten.
Der EU-Heimtierausweis wird vom Tierarzt ausgestellt. Neben Angaben zum 
Tier und seinem Besitzer ist darin der tierärztliche Nachweis über die 
gültige Tollwut-Impfung enthalten. Für deutsche Haustiere bedeutet dies,
 dass die Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt durchgeführt
 worden sein muss. Bei regelmäßigen Nachimpfungen entfällt diese Frist.
Bei der Einreise in Nicht-EU-Länder gelten länderspezifische 
Besonderheiten, die vor der Abreise zu erfragen sind. Für die Schweiz 
und Liechtenstein genügt jedoch der EU-Heimtierausweis mit Mikrochip und
 eingetragener Tollwutimpfung.
Bei der Wiedereinreise aus Ländern mit EU-gleichgestelltem Tollwutstatus
 wie zum Beispiel Norwegen, Schweiz, Liechtenstein, Kroatien, 
Australien, USA und Kanada gelten die gleichen Bestimmungen wie 
innerhalb der EU.
Wer aus Ländern ohne gleichgestelltem Tollwutstatus wieder in die EU 
einreisen möchte, muss noch vor der Abreise in Deutschland einen 
Tollwut-Antikörpertest bei seinem Tier durchführen lassen. Dieser darf 
frühestens 30 Tage nach der Impfung stattfinden. Das gilt für Länder wie
 Kosovo, Mazedonien, Albanien, Montenegro, Serbien, Türkei, Ägypten, 
Marokko oder Tunesien.
Der ADAC weist Hundebesitzer darauf hin, dass in einigen Ländern 
zusätzlich für Hunde Leinenpflicht und teilweise auch Maulkorbzwang 
besteht.
Pressemitteilung ADAC
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