Asia Nudelsnack Typ Ente – ohne Entenfleisch
Die Verkehrsbezeichnung von Lebensmitteln ist oft schwer zu finden, 
schlecht zu lesen und schwer verständlich. Das ergab eine bundesweite 
Untersuchung der Verbraucherzentralen. Die Verbraucherschützer 
untersuchten insgesamt 119 gezielt ausgewählte Produkte hinsichtlich der
 gesetzlich vorgeschriebenen Bezeichnung, die klar und eindeutig sein 
soll und Käufer über wesentliche Zutaten sowie die charakteristischen 
Eigenschaften einer Ware informieren muss. 
„Das Resultat unserer
 Erhebung ist ernüchternd“, so Silke Schwartau, Ernährungsexpertin bei 
der Verbraucherzentrale Hamburg. „Die Lebensmittelanbieter geizen bei 
ihren Produkten nach wie vor mit den wichtigen Informationen.“
- 
Bei 14 Prozent der untersuchten Produkte wurden die rechtlichen Vorgaben
 nicht eingehalten. Vier Lebensmittel hatten gar keine 
Verkehrsbezeichnung, zum Beispiel ein „Emuesli“, bei dem die Art des 
Produkts nicht zu erkennen ist.
- 44 Prozent der 
Verkehrsbezeichnungen waren beschönigend. Sie täuschten eine höhere 
Produktqualität vor, so zum Beispiel ein „Asia Nudelsnack Typ Ente“, der
 kein Entenfleisch, sondern nur Aroma enthält. 29 Prozent der 
Lebensmittel wiederum trugen eine Verkehrsbezeichnung, die nicht 
aussagekräftig oder nicht eindeutig war wie ein „Bistro Baguette 
Diavolo“, bei dem die wesentlichen Bestandteile des Lebensmittels nicht 
erwähnt werden.
- In 27 Prozent der Fälle gab es deutliche 
Diskrepanzen zwischen dem Produktnamen und der Verkehrsbezeichnung. So 
ist beispielsweise die „Feinste Beerenauslese“ ein mit Waldbeergeschmack
 aromatisierter Früchtetee.
- Auf 63 Prozent der Verpackungen 
muteten die Hersteller den Verbrauchern eine aufwändige Suche zu, da 
sich die Verkehrsbezeichnung nicht auf der Vorderseite befand. Bei 25 
Prozent war sie beispielsweise im Falz versteckt oder sie ging zwischen 
vielen verschiedenen Sprachen unter.
- In je 27 Prozent der 
Fälle war die Schriftgröße der Bezeichnung mit weniger als 1,2 
Millimetern viel zu klein oder nicht gut lesbar hervorgehoben. 
Zusätzlich erschwerten bei 8 Prozent der Lebensmittel z.B. glänzende 
Etiketten oder schlechte Kontraste ihre Lesbarkeit.
Damit die 
Verkehrsbezeichnung für Verbraucher tatsächlich eine Einkaufshilfe sein 
kann, müssen Gesetzgeber und Hersteller dringend nachbessern. „Die 
Bezeichnung gehört prominent auf die Vorderseite einer Verpackung. Sie 
sollte durch größere Schriften und eine kontrastreichere Darstellung 
besser lesbar sein und die tatsächliche Produktzusammensetzung 
widerspiegeln. Wenn Aroma drin steckt, muss auch ,mit Aroma’ oder 
,aromatisiert’ in der Verkehrsbezeichnung  stehen“, fasst Schwartau die 
Forderungen der Verbraucherzentralen zusammen.
Die 
ausführlichen Untersuchungsergebnisse und eine Übersicht ausgewählter 
Produkte mit Abbildungen können von der Internetseite der 
Verbraucherzentrale Hamburg www.vzhh.de heruntergeladen werden.
Pressemitteilung Verbraucherzentrale Hamburg
Mittwoch, 9. Mai 2012
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