Der Bundesrat hat heute den von der 
Bundesregierung vorgelegten Regelungen für Energy-Drinks und andere 
koffeinhaltige Erfrischungsgetränke zugestimmt. Danach gelten künftig 
verbindliche Höchstmengen für bestimmte Inhaltsstoffe und erweiterte 
Kennzeichnungsregelungen.
Die Zweite Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung und 
anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften enthält nunmehr 
verbindliche Höchstmengen für die in Energy-Drinks verwendeten Stoffe 
Koffein, Taurin, Inosit und Glucuronolacton. Damit wird die 
Ausnahmeregelung abgelöst, nach der Herstellerfür Getränke mit diesen Inhaltsstoffen bisher eine Genehmigung für jedes Produkt beantragen mussten. Die neue Verordnung sorgt für mehr Klarheit und Rechtssicherheit, was den Zusatz dieser Stoffe betrifft. Die einheitlichen Höchstmengen, die für alle diese Getränke gleichermaßen gelten, tragen zu einem nachhaltig verbesserten gesundheitlichen Verbraucherschutz bei.
Vorgesehen sind folgende Höchstmengen:
- Koffein 320 mg/l
- Taurin 4.000 mg/l
- Inosit 200 mg/l
- Glucuronolacton 2.400 mg/l
Die Verordnung wird in den kommenden Tagen im Bundesgesetzblatt verkündet und kann danach in Kraft treten. Sie sieht eine Übergangsfrist von einem Jahr nach Inkrafttreten vor.
Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Pressemitteilung Nr. 132 vom 11.05.12
