Ausfahren auf der Standspur und Skaten auf dem Radweg - ADAC informiert über das richtige Verhalten im Straßenverkehr
Es gibt Situationen im Straßenverkehr, in denen viele Verkehrsteilnehmer
 nicht genau wissen, was richtig oder falsch ist. Auto- und 
Motorradfahrer, aber auch Fußgänger oder Fahrradfahrer verhalten sich in
 kniffligen Situationen dann falsch. Denn wer weiß Jahre nach dem 
Führerscheinerwerb noch, ob man aus einem Stau über die Standspur 
ausfahren darf. Deshalb 
informiert  der ADAC wie sich Verkehrsteilnehmer
 in drei Alltagssituationen richtig verhalten.
Dürfen Radfahrer an der roten Ampel an wartenden Fahrzeugen rechts vorbeifahren? 
Nur die auf dem rechten Fahrstreifen wartenden Kraftfahrzeuge dürfen von
 Radfahrern vorsichtig und mit mäßiger Geschwindigkeit rechts überholt 
werden. Voraussetzung ist jedoch, dass ausreichend Raum ist: zwischen 
den wartenden Fahrzeugen und dem Bordstein mindestens ein Meter. Die 
Fahrzeuge müssen tatsächlich zum Stillstand gekommen sein; langsam 
rollende Fahrzeuge dürfen nicht rechts überholt werden.
Wo dürfen Inlineskater fahren?
Inlineskates und Rollschuhe sind keine Fahrzeuge im Sinne der StVO. Für 
sie gelten deshalb die Vorschriften für den Fußgängerverkehr, so dass 
der Gehweg zu benutzen ist. Dabei müssen sportliche Fahrer ihre 
Geschwindigkeit den Fußgängern anpassen. Ohne Gehweg müssen sie 
außerorts am linken Fahrbahnrand skaten. Straßen oder Radwege dürfen nur
 im Rahmen besonderer Veranstaltungen („Blade Night“) benutzt werden, 
wenn die Polizei das ausdrücklich erlaubt.
Dürfen Autofahrer bei Stau auf der Autobahn die Standspur zum Abfahren von der Autobahn benutzen?
Auf dem Seitenstreifen darf nur dann am Stau vorbei bis zur Ausfahrt 
gefahren werden, wenn es von der Polizei angewiesen wird oder die Spur 
explizit durch Verkehrszeichen freigegeben wurde. Wer den Seitenstreifen
 zum schnelleren Vorankommen nutzt, muss mit 75 Euro Bußgeld und zwei 
Punkten in Flens-burg rechnen.
Pressemitteilung ADAC 
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