Eltern müssen zwar für ihre Kinder eine Ausbildung oder
das Studium finanzieren – aber nicht in jedem Fall und vor allem nicht
ewig. Lassen sich die Kinder zu viel Zeit oder merken sie nach der
ersten Ausbildung, dass sie doch lieber eine Ausbildung oder ein Studium
in einer anderen Branche machen möchten, müssen Eltern in der Regel
nicht mehr für den Unterhalt des Kindes aufkommen, so Finanztest in der
aktuellen Mai-Ausgabe.
In der Regel müssen Eltern die erste Ausbildung oder bei Abiturienten das Studium finanzieren. Schließen Kinder nach dem Bachelor-Abschluss zügig ein Master-Studium an, müssen Eltern auch für das Master-Studium aufkommen. Wie tief Eltern in die Tasche greifen müssen, hängt von ihrem Einkommen und ihrer Lebenssituation ab. Als Richtwert gelten 670 Euro monatlich für Studenten, die nicht bei den Eltern wohnen. Doch Vater und Mutter steht ein Mindestselbstbehalt von jeweils 1150 Euro zu.
Dazu kommen Aufschläge für berufsbedingte Kosten wie etwa Fahrten zur Arbeit, für Altersvorsorge, Kreditraten und Kosten für weitere Kinder, so dass der Selbstbehalt um mehrere hundert Euro höher liegen kann.
Eltern haben aber nicht nur eine Unterhaltsverpflichtung, sie können auch von ihren Kindern detaillierte Informationen darüber verlangen, welche Kurse, welche Prüfungen, welche Praktika sie machen. Eine Sozialpädagogik-Studentin im neunten Semester hatte dazu keine Lust – mit Folgen: Das Oberlandesgericht strich ihr den Unterhalt.
Der ausführlichen Artikel Ausbildungsunterhalt ist in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/thema/familienrecht veröffentlicht.
Pressemitteilung Test.de