Dienstag, 15. Mai 2012

Grundpreisangaben bei "glasiertem" Fisch häufig falsch

Bei tiefgefrorenem Fisch taucht immer häufiger die Angabe "glasiert" auf der Verpackung auf und viele Verbraucher fragen nach der Bedeutung und dem Sinn. Zur Erklärung: Fisch oder Meeresfrüchte werden mit einer sogenannten Wassereisglasur versehen, indem sie vorgefroren in kaltes Wasser getaucht werden. Die entstandene dünne (oder auch dickere) Schicht bietet Schutz vor dem Austrocknen oder der Beschädigung der Haut. Diese Produkte müssen als "glasiert", "mit Wassereisglasur" oder mit vergleichbaren Begriffen gekennzeichnet werden.

Das Verfahren allein ist nicht problematisch, aber Verbraucher haben ein Recht zu wissen, wie viel Fisch und wie viel Wasser letztlich bezahlt wird. Laut Fertigpackungs-Verordnung ist die Wassereisglasur als Aufgussflüssigkeit anzusehen, vergleichbar der Flüssigkeit bei Obst- oder Gemüsekonserven. Deshalb muss
bei glasiertem Fisch zusätzlich das Gewicht ohne Wassereisglasur (Abtropfgewicht) angegeben werden, denn dieses Gewicht ist letztlich für den Kauf entscheidend.

Die für den echten Preisvergleich wichtige Grundpreisangabe (Preis pro 100 g oder pro 1 kg) muss sich auf das Abtropfgewicht beziehen, also auf das reine Produkt.

Das scheint sich noch nicht überall herumgesprochen zu haben. Wie ein Marktcheck der Verbraucherzentrale in Kiel ergab, bezog sich der Grundpreis in mehr als der Hälfte der untersuchten Fälle auf das Bruttogewicht. So wird ein Kabeljaufilet z. B. mit einem Grundpreis von 1,40 € pro 100 g deklariert, allerdings bezogen auf das Bruttogewicht von 250 g. Korrekt wäre in diesem Fall aber ein Preis von 1,75 Euro pro 100 g, da abzüglich des Wassers nur 200 g Fisch in der Packung sind.

Da die Berechnungen nach den Beobachtungen der Verbraucherzentrale sehr unterschiedlich sind, teilweise im gleichen Geschäft unterschiedliche Berechnungsweisen gefunden wurden, können Verbraucher, die sich beim Einkauf von tiefgefrorenem Fisch am Grundpreis orientieren, sehr leicht irregeführt werden.
Bei den Grundpreisangaben für glasierten Fisch muss die Lebensmittelüberwachung genauer hinschauen, der Handel seine Berechnungen überprüfen und der Verbraucher sehr wachsam sein.

Nach den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches soll das Abtropfgewicht glasierter Fische mindestens 80 Prozent der Gesamtfüllmenge betragen. Ist diese zum Beispiel mit 500 Gramm angegeben, sollten also mindestens 400 Gramm davon Fisch sein. Ärgerlich ist es allerdings, dass manche Anbieter auf der Vorderseite der Tiefkühlware ausschließlich das Gesamtgewicht (inklusive Wassereisglasur) angeben.

 Erst auf der Rückseite des Produktes sind sowohl das Gesamtgewicht als auch das Abtropfgewicht zu finden. In einigen Fällen erfahren Verbraucher nach Recherchen der Verbraucherzentrale sogar nur durch das Nennen von "Wasser" im Zutatenverzeichnis von dem Verfahren. Im Sinne von Transparenz und Klarheit sollte der Hinweis auf das Glasieren und das Abtropfgewicht immer auf der Vorderseite stehen und natürlich der Grundpreis korrekt berechnet werden.

Pressemitteilung Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein vom 14.05.2012

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