ADAC Tipps: Mit dem Auto zur Fußball-EM - Die wichtigsten Verkehrsbestimmungen in Polen und Ukraine
Wer sich mit dem Auto zu den Spielstätten der 
Fußball-Europameisterschaft nach Polen oder in die Ukraine aufmacht, 
sollte sich vor Fahrtantritt über die dort geltenden 
Verkehrsbestimmungen informieren. Der ADAC hat eine Übersicht über die 
wichtigsten Regeln zusammengestellt.
Polen: Ein Licht-Grünpfeil rechts neben einer 
Ampel (Rechtsabbiegerpfeil) bedeutet, anders als in Deutschland, dass 
man vor dem Abbiegen anhalten muss. Außerdem ist darauf zu achten, dass
 
andere Verkehrsteilnehmer – insbesondere der Fußgänger- und 
Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung – nicht behindert 
oder gefährdet werden.
Das Benutzen von Mobiltelefonen ist dem Fahrer strikt untersagt; wer 
telefoniert muss mit 50 Euro Bußgeld rechnen. Die Promillegrenze liegt 
bei 0,2, bei höheren Werten drohen Geldstrafen ab 145 Euro und eine 
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Außerdem gilt „Licht an“ auch am 
Tag. Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für Pkw sind: innerorts 50 
km/h, auf Landstraßen 90 km/h, Schnellstraßen 100 km/h und auf 
Autobahnen 140 km/h. Wer zu schnell fährt, muss ab 125 Euro Bußgeld 
bezahlen.
Bei weniger schwerwiegenden Verkehrsverstößen kann die Polizei an Ort 
und Stelle ein Verwarnungs- bzw. Bußgeld verhängen. Ein Verwarnungsgeld 
muss sofort in Zloty gezahlt werden.
Ukraine: Der Promillegrenzwert liegt hier bei 
0,0. Wer dagegen verstößt, muss mit Geldstrafen ab 240 Euro und 
teilweise auch mit einer Inhaftierung rechnen. Wie in Deutschland und 
Polen ist das Handy am Steuer verboten (Geldbuße ab 40 Euro). Führen 
Autofahrer keine Warnweste im Fahrzeug mit, drohen Knöllchen ab fünf 
Euro. Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für Pkw sind: innerorts 60 
km/h, auf Landstraßen 90 km/h, Schnellstraßen 110 km/h und auf 
Autobahnen 130 km/h. Bei Überschreitung drohen Geldbußen ab 25 Euro. 
Führerscheininhaber, die ihre Fahrerlaubnis weniger als zwei Jahre 
besitzen, dürfen generell nicht schneller als 70 km/h fahren.
Derzeit ist es der Polizei nicht erlaubt, wegen Verkehrsverstößen direkt
 vor Ort abzukassieren. Sollte eine Geldbuße verhängt worden und nicht 
vor der Ausreise beglichen worden sein, kann die Polizei das Kfz bis zur
 Bezahlung beschlagnahmen. Von ukrainischen Behörden verhängte Geldbußen
 können in Deutschland nicht vollstreckt werden. Für in der Ukraine und 
Polen begangene Verkehrsverstöße gibt es keine Punkte im Flensburger 
Verkehrszentralregister. 
Pressemitteilung ADAC
Beliebteste Artikel
- 
Sämtliche Unterrichtsmaterialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stehen im BZgA-Shop zur Bestellung und/oder zum Do...
 - 
Die kompakten und handlichen Falt- und Klappräder gelten als Alleskönner, egal ob in der Stadt, beim Campen oder für die letzte Pendelmeile:...
 - 
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
 - 
Zur tagesaktuellen Abschätzung und Prognose der Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner (EPS, Thaumetopoea processionea L.) sowohl für d...
 - 
Ein neues Fahrrad kostet nicht selten einen vierstelligen Betrag. Aber: Kunden haben einen Teil der Preisgestaltung selbst in der Hand und s...
 - 
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...