Eine Zahn-Zusatzpolice kann sinnvoll sein, da der Kassenzuschuss bei Zahnersatz oft nur einen kleinen Teil der Kosten abdeckt. Die Verbraucherzentrale Bayern macht auf einen Fallstrick aufmerksam, der einen späteren Versicherungsschutz vereiteln könnte: "Bevor eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen wird, sollten alle Heilbehandlungen durch den Zahnarzt beendet sein", erklärt Sascha Straub, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Bayern.
Dies sollte eindeutig aus der Patientenakte hervorgehen. Andernfalls kann es Jahre später passieren, dass der Zusatzversicherer nicht zahlen muss. Dies droht, wenn ein Zahnsanierungsbedarf entsteht, dessen Ursache schon früher erkennbar war, der aber wegen Geringfügigkeit unbehandelt geblieben ist. "Der Patient hätte dann zwar die Versicherungsprämie bezahlt, bleibt aber auf den Zahnbehandlungskosten sitzen", so Sascha Straub. Quelle und ganze Mitteilung: vz Bayern
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