Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kritisiert, dass Firmen im Internet ihre Kundschaft durch Offerten mit "Häkchen" überraschen. So musste man bei einem Technik-Konzern für jegliche Mail-Anfragen ein Häkchen setzen, auf dass späterhin "News und Angebote" ins E-Mail-Fach trudeln durften. Immerhin wurde das mittlerweile geändert.
Auch bei so einigen Gewinnspielen im Internet ist das der Fall. Etwas weniger drastisch, so die Verbraucherzentrale, bringen andere Firmen ihre Werbung unters Online-Volk - per voreingestelltem Häkchen. Das muss extra weggeklickt werden, wenn z.B. jemand seine gerade
erworbenen Geräte beim Hersteller registrieren möchte. Bei 50 Unternehmen, die die Verbraucherzentrale NRW ins Visier nahm, erteilte sich jeder zehnte Proband auf diese Art selbst eine Häkchen-Erlaubnis für eine Zusendung von Newsletter und Werbung. Beliebt ist diese Masche aber auch beim Verkauf von Zusatz-Leistungen. Die Verbraucherzentrale rät daher, Ticket-Buchungen für Bahnreisen am PC besser nie in Eile durchzuführen. Andernfalls können sich je Strecke und Person rasch vier zusätzliche Euro auf der Rechnung zeigen: als Obolus für die vor-abgehakte Sitzplatz-Reservierung.
Häkchen sollten nicht zur Belästigung werden. Deshalb fordern die Verbraucherschützer von allen Firmen, für Werbung wie auch Verkauf immer die aktive Einwilligung (Opt-in) zu wählen. Die Zustimmung sollte Kunden weder zwangsweise untergejubelt, noch per voreingestelltem Häkchen entlockt werden. Quelle: vz Nordrhein-Westfalen
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