Mittwoch, 13. November 2013

Umfrage zur Beweislast bei der Gewährleistung: Nur jede zweite Firma steht nach sechs Monaten ohne Gutachten für Defekte gerade

Normalerweise sind Käufer neuer Waren laut Gesetz zwei Jahre vor Fehlern geschützt. Doch der Schutz kann in der Praxis nach sechs Monaten abrupt enden: wenn Verkäufer bei einem Defekt die erlaubte Karte "Beweislastumkehr" zücken. Die Verbraucherzentrale NRW fragte 300 Firmen, ob sie die "Schwarze-Peter"-Karte einsetzen. Lesen Sie hier den ganzen Bericht: vz Nordrhein-Westfalen

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