Gute Nachrichten für Schwerhörige: seit dem 1. November 2013 hat sich der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen für Hörgeräte fast verdoppelt. Nunmehr haben schwerhörige Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Anspruch auf einen Festbetrag von 784,94 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Bisher lag der Festbetrag bei 421,28 Euro inklusive Mehrwertsteuer.
Die Verbraucherzentrale Sachsen meldet dazu: "Gesetzlich Krankenversicherte bekommen künftig ein besseres digitales Gerät für ihre Ohren. Die Hörgeräte müssen demzufolge grundsätzlich die technischen Merkmale Digitaltechnik, Mehrkanaligkeit (mindestens vier Kanäle), Rückkoppelungs- und Störschallunterdrückung sowie mindestens drei Hörprogramme und eine
Verstärkungsleistung von mehr als 75 dB aufweisen.
Die Patientinnen und Patienten zahlen für ihr Hörgerät weiterhin einen Eigenanteil von zehn Euro pro Gerät. "Hörgeräteakustiker können zwar selbst entscheiden, welche Geräte sie als Kassengeräte führen. Aber sie müssen auch Modelle anbieten, die der Höhe des Festbetrages entsprechen", informiert Marion Schmidt, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.
Je nach Hörschwäche und individuellem Bedarf sind viele Hörgeräte jedoch wesentlich teurer als der Zuschuss. Patienten sollten sich aber nicht vom Hörgeräteakustiker zur Wahl eines Gerätes mit hohem Eigenanteil drängen lassen. "Auch ist es ratsam, die Leistungen von mindestens zwei Hörgeräteakustikern miteinander zu vergleichen", empfiehlt Schmidt.
Die Kosten für die Beratung, Programmierung und Anpassung des Hörgerätes sowie die Nachsorge werden zusätzlich von den Kassen übernommen.
Die Batterien für den Betrieb der Hörgeräte müssen Versicherte ab dem 18. Lebensjahr allerdings wie bisher selbst bezahlen."
Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen
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