Die SCHUFA AG (Wiesbaden) sammelt bekannterweise Daten von Verbraucherinnen und Verbrauchern über die Aufnahme und vertragsgemäße Abwicklung von Geschäftsbeziehungen sowie über nichtvertragsgemäßes Verhalten und gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen.
Dass es so etwas auch für die Daten von Versicherten gibt, wissen wohl die wenigsten Kunden. Im Hinweis- und Informationssystem (HIS) melden die Versicherungsunternehmen Auffälligkeiten im Schaden-/Leistungsfall, um Missbrauch vorzubeugen. Einträge in die HIS-Datei sollen der Doppelversicherung und insbesondere dem Versicherungsbetrug vorbeugen. Sie sind zulässig, sofern die datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.
Lesen Sie mehr darüber und wie Sie ein mal pro Jahr kostenlos eine Selbstauskunft bekommen (und damit auch die Möglichkeit haben, bei festgestellten Fehlern eine Korrektur einzufordern): vz Baden-Württemberg
Beliebteste Artikel
-
Sämtliche Unterrichtsmaterialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stehen im BZgA-Shop zur Bestellung und/oder zum Do...
-
Ein neues Fahrrad kostet nicht selten einen vierstelligen Betrag. Aber: Kunden haben einen Teil der Preisgestaltung selbst in der Hand und s...
-
Die kompakten und handlichen Falt- und Klappräder gelten als Alleskönner, egal ob in der Stadt, beim Campen oder für die letzte Pendelmeile:...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...
-
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
-
Zur tagesaktuellen Abschätzung und Prognose der Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner (EPS, Thaumetopoea processionea L.) sowohl für d...