Vermieter müssen ab dem 01.11.2015 den Ein- oder Auszug von Mietern wieder* bestätigen.
Dies bedeutet, dass ab November der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb zwei Wochen bestätigen muss. Innerhalb dieser zwei Wochen müssen sich die Mieter beim Bezug einer Wohnung beim Einwohnermeldeamt auch an- oder ummelden.
Dies geschieht laut dem Bundesminsiterium des Innern (BMI), um Scheinanmeldungen und die damit häufig verbundenen Formen der Kriminalität wirksamer zu begegnen. Hier geht es zur Meldung dazu mit weiteren Infos und Downloadlinks zu den Änderungen: BMI
*Die Pflicht für eine Vermieterbescheiniung gab es schon einmal vor 13 Jahren; allerdings wurde sie damals wegen dem hohen bürokratischen Aufwand wieder verworfen.
Zum Download (vor allem der § 17 und § 19 ist dazu wichtig): (PDF 187 KB) Verkündung Bundesgesetzblatt Teil I 2013 Nr. 22 08.05.2013 S. 1084
Kritik dazu:
Michaela Schultze, Referentin beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz kritisierte im Jahr 2012: "Uns fehlen belastbare Zahlen und Erkenntnisse, dass diese Vorgabe tatsächlich geeignet ist, um Scheinanmeldungen zu verhindern" Denn die Abschaffung der Auflage vor einigen Jahren sei genau mit der Begründung erfolgt, dass die von den Bürgern als lästig empfundene Regelung wenig gebracht habe. Quelle: heise
Der Rechtsanwalt Udo Vetter machte in seinem "Lawblog" ebenfalls 2012 darauf aufmerksam, dass diese Regelung zufällig auch mit dem Anliegen der (damaligen*) GEZ übereinstimmt (*heute: "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice"). Zum Artikel: lawblog
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