Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zieht erneut gegen Facebook vor Gericht - nun schon zum dritten Mal. Laut dem vzbv geht es diesmal um die Werbung „Facebook ist und bleibt kostenlos“, um kritische Voreinstellungen und um 19 Klauseln in den Nutzungsbedingungen und der Datenrichtlinie.
Klaus Müller, Vorstand des vzbv sagt dazu: „Wo kostenlos drauf steht, sollte auch kostenlos drin sein. Verbraucher zahlen für ihren Facebook-Account zwar nicht in Euro, aber mit ihren Daten. Die Werbung mit einer kostenlosen Dienstleistung ist aus unserer Sicht ganz klar irreführend“ (Anm. d. Redaktion: über diese Problematik machten wir u.a. in diesem Artikel aufmerksam)
Nach eigenen Angaben der vzbv hatte das Unternehmen nach einer Abmahnung im Februar 2015 keine Unterlassungserklärung abgegeben.
Im August hat der vzbv deshalb in vollem Umfang Klage beim Landgericht Berlin eingereicht. D.h.: In allen Punkten, die abgemahnt wurden, klagt der vzbv nun gegen Facebook.
Quelle und weitere Infos zu den einzelnen Klagegründen des vzbv gibt es hier: vzbv
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