Montag, 5. Oktober 2015

Smartphones für Kinder: Aufklärung ist unerlässlich

Man kennt das Szenario: Jugendliche, aber auch zunehmend Kinder, die überall gedankenversunken mit ihren Smartphones hantieren. Und gerade jetzt zum Schulanfang gibt es in vielen Familien wieder Diskussionen darüber, dass der Nachwuchs auch ein Smartphone möchte.

"Haben alle meine Freunde doch auch!" - dieses Argument setzt die Eltern zusätzlich unter Druck; man möchte das Kind ja nicht sozial isolieren. Schließlich läuft heutzutage viel Kommunikation über das Internet. Facebook, Twitter, WhatsApp und Co. machen dies technisch kinderleicht.

Die Verbraucherzenrale Bayern mahnt allerdings davor, unreflektiert auf die Wünsche der Kinder einzugehen. Sie empfiehlt Eltern, ihr Kind auf die Gefahren des Internets hinzuweisen.

Rechtsexpertin Esther Jontofsohn-Birnbaum von der Verbraucherzentrale Bayern sagt dazu: "Es ist wichtig, dem Nachwuchs klarzumachen, dass ein Smartphone eine Fülle von persönlichen Daten wie Fotos, Videos und Nachrichten speichert, die nicht für Fremde bestimmt sind". Sensible Daten gehören durch PIN-Nummer, Passwort und Datenverschlüsselung geschützt. Dies lohne sich auch im Falle eines Diebstahls.

Ein weiterer Knackpunkt sind die Kosten. Schnell kann durch kostenpflichtige Angebote die Handyrechnung sehr teuer werden. Zumal die junge Zielgruppe oft noch nicht so "gewieft" ist, Abzocke gleich zu erkennen.

Die Rechtsexpertin empfiehlt daher eine Prepaid-Karte oder einen Laufzeitvertrag mit monatlicher Kostenbegrenzung. Auch sollte auf ungewollte Ausgaben für Klingeltöne, Apps und Spiele geachtet werden. Solche Anwendungen kann man durch die Sicherheitseinstellungen im Gerät und das Einrichten einer Drittanbietersperre für WAP-Abos beim Telefonanbieter verhindern.

Esther Jontofsohn-Birnbaum erinnert in diesem Sinne daran. dass Eltern nicht vergessen sollten, dass für die Kosten, die sich aus dem Mobilfunkvertrag ergeben, rechtlich derjenige verantwortlich ist, der den Vertrag unterzeichnet hat. Und dies seien in der Regel die Erziehungsberechtigten.

Quelle: vz Bayern

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