Freitag, 30. Oktober 2015

Verbraucherzentrale: Wasenwirte wegen falscher Preise abgemahnt

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat nach eigenen Angaben sechs Wasenwirte erfolgreich abgemahnt. Diese hatten ihre Preise nicht richtig ausgezeichnet.

Wer im Internet einen Festzeltbesuch reserviert und damit Verzehrmarken kauft, vertraut bei den Preisen auf die Angaben der Wirte. Sechs Festzeltbetreiber auf dem Cannstatter Wasen hatten laut der Verbraucherzentrale bei ihren Preisangaben verschleiert, dass zusätzlich noch ein vor Ort abzuführendes "Bedienungsgeld" anfiel. So wirkten die Preise günstiger, als sie tatsächlich waren. Diese unzulässige Praxis hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erfolgreich abgemahnt.


Einer der abgemahnten Wirte hatte zwar auf seiner Homepage darauf hingewiesen, dass seine Preise 19 Prozent Mehrwertsteuer enthielten, das gesondert an den Kellner zu zahlende "Bedienungsgeld" wurde aber nicht eingerechnet. In diesem Fall ging es um 70 Cent pro ausgegebenem Bier bzw. halbem Hähnchen oder 10 Prozent vom Verzehr. Dies ist nicht zulässig, denn wenn Speisen und Getränke in Form von Verzehrmarken verkauft werden, müssen immer die Gesamtpreise angegeben werden, also die Preise inklusive aller Preisbestandteile wie Bedienungsgeld und Umsatzsteuer.

Das zwingend anfallende "Bedienungsgeld" muss der Wirt " im Gesamtpreis einkalkulieren und den entsprechenden Endpreis klar ausweisen.  (im Unterschied zum freiwilligen Trinkgeld, das Verbraucher direkt an die Kellner zahlen können)

Ist der Preis nicht vollständig ausgezeichnet und müssen Verbraucher den Gesamtpreis sogar selbst berechnen, entspricht das nicht den Preistransparenzvorschriften.

Bei insgesamt sechs Wasenwirten stellte die Verbraucherzentrale fest, dass die Preise nicht mit der geltenden Preisangabenverordnung übereinstimmten. Alle sechs wurden abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, ihre Preise korrekt auszuweisen. In der Zwischenzeit haben fünf Wirte eine Unterlassungserklärung abgegeben. Bei vier Festwirten waren die Preisangaben korrekt.

Quelle: vz Baden-Württemberg

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