Banken dürfen für die Ausstellung einer Ersatz-Bankkarte kein Entgelt verlangen, wenn der Kunde den Verlust seiner Karte angezeigt hat.. Dies entschied der Bundesgerichtsof in einem Urteil.
Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Postbank. Kunden der Bank sollten aufgrund einer Klausel 15 Euro zahlen, wenn die Ursache der Notwendigkeit für eine Ersatzkarte nicht im Verantwortungsbereich der Bank liegt. D.h: Nur wenn die Bank für den Austausch der Karte verantwortlich ist, sollte die Ersatzkarte kostenfrei sein.
Laut vzbv gibt es vergleichbare Klauseln mit Entgelten von meist 10 bis 20 Euro auch bei anderen Kreditinstituten. Quellen mit weiteren Details:
Beliebteste Artikel
-
Sämtliche Unterrichtsmaterialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stehen im BZgA-Shop zur Bestellung und/oder zum Do...
-
Ein neues Fahrrad kostet nicht selten einen vierstelligen Betrag. Aber: Kunden haben einen Teil der Preisgestaltung selbst in der Hand und s...
-
Die kompakten und handlichen Falt- und Klappräder gelten als Alleskönner, egal ob in der Stadt, beim Campen oder für die letzte Pendelmeile:...
-
Zur tagesaktuellen Abschätzung und Prognose der Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner (EPS, Thaumetopoea processionea L.) sowohl für d...
-
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...