Banken dürfen für die Ausstellung einer Ersatz-Bankkarte kein Entgelt verlangen, wenn der Kunde den Verlust seiner Karte angezeigt hat.. Dies entschied der Bundesgerichtsof in einem Urteil.
Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Postbank. Kunden der Bank sollten aufgrund einer Klausel 15 Euro zahlen, wenn die Ursache der Notwendigkeit für eine Ersatzkarte nicht im Verantwortungsbereich der Bank liegt. D.h: Nur wenn die Bank für den Austausch der Karte verantwortlich ist, sollte die Ersatzkarte kostenfrei sein.
Laut vzbv gibt es vergleichbare Klauseln mit Entgelten von meist 10 bis 20 Euro auch bei anderen Kreditinstituten. Quellen mit weiteren Details:
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