Mittwoch, 14. Oktober 2015

Rechte und Pflichten von Taxipassagieren

Taxis gehören zu den öffentlichen Personennahverkehrs und unterliegen damit dem Personenbeförderungsgesetz. Darüber hinaus gelten jedoch auch noch Taxiordnungen, die sich von Stadt zu Stadt unterscheiden können. Damit Taxipassagiere wissen, welche Rechte und welche Pflichten grundsätzlich gelten, hat der ADAC die wichtigsten Tipps zusammengestellt:

  • Am Taxistand haben Fahrgäste das Recht, ihr Taxi frei zu wählen (oft wird man auf das erste Taxi verwiesen - trotzdem darf man als Fahrgast wählen, mit welchem Taxi man fahren möchte).
  • Auch der Sitzplatz im Taxi darf ausgesucht werden.
  • Innerhalb bestimmter Gebiete, der sogenannten Pflichtfahrgebiete, müssen Taxifahrer anstandslos auch Kurzstrecken fahren.
  • Angetrunkene und/oder aggresive Fahrgäste darf der Taxifahrer ablehnen.
  • Auch für Haustiere gilt die Beförderungspflicht – außer der Fahrer sieht seine eigene oder die Sicherheit anderer Menschen bedroht. Ob für das Haustier ein Zuschlag fällig wird, regeln die Taxitarifverordnungen der einzelnen Städte. 
  • Blindenhunde müssen allerdings stets kostenlos mitgenommen werden.
  • Kinder bis zwölf Jahren oder 150cm Körpergröße müssen in geeignete Kindersitze angeschnallt sein. Die Fahrer sind deshalb verpflichtet, zwei Kindersitze mitzuführen.
  • Es hängt von der regionalen Taxiordnung ab, ob ein Fahrer beim Ein- und Ausladen des Gepäcks oder beim Ein- und Aussteigen eines Fahrgastes Hilfe leisten muss; eine verbindliche Regelung gibt es dagegen beim Gewicht: Mindestens 50 Kilo Gepäck muss ein Taxi befördern können. Ausgenommen davon sind gefährliche Stoffe. Auch Gepäckstücke, die zu groß, zu schwer oder zu sperrig sind, können verweigert werden.
  • Der Taxifahrer muss Fenster öffnen und die Lautstärke des Radios regulieren, falls dies vom Fahrgast gewünscht ist.
  • Ohne Einverständnis des Fahrgastes dürfen generell auch keine "fremden" Personen mitbefördert werden.
  • Der Fahrer darf eigene Besorgungen auch nur mit der Zustimmung seines Fahrgastes machen.
  • Im Taxi herrscht Rauchverbot - dies gilt auch für den Fahrer.
  • Als Fahrgast muss man sich auf allen Plätzen an die Gurtpflicht halten.
  • Grundsätzlich muss der Fahrer die kürzeste Strecke wählen, es sei denn, er vereinbart mit dem Fahrgast einen anderen Weg.
  • Wünscht ein Kunde eine Quittung, muss diese ausgestellt werden.
  • Aus der Quittung sollten mindestens Start- und Zielort, der Preis sowie das amtliche Kennzeichen oder die Ordnungsnummer hervorgehen.
  • Der Taxifahrer muss auf 50 € herausgeben können.
  • Der ADAC rät zudem, das Wechselgeld sofort nachzuzählen, da spätere Reklamationen meist zwecklos sind.
Quelle: ADAC

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