Mittwoch, 14. Oktober 2015

Kreditwiderruf: Gesetzliche Änderungen geplant

Die Verbraucherzentrale Bayern weist darauf hin, dass sich eine Gesetzesänderung bezüglich des "Widerrufsjokers" bei Immobilienkrediten abzeichnet - zum Nachteil vieler Verbraucher  Demnach plane die Bundesregierung mit der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie das bisherige Widerrufsrecht zeitlich zu beschränken. Dies soll selbst dann gelten, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft gewesen ist.

Sascha Straub, Referent für Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Bayern meint dazu: "Die Lobbyarbeit von Banken und Sparkassen war anscheinend so erfolgreich, dass bereits in 2016 bei vielen Immobilienkreditverträgen die Verjährung des Widerrufsrechts droht". Ein genauer Zeitpunkt stehe allerdings noch nicht fest; aber der Gesetzgeber müsse die Regelungen bis spätestens zum 21.03.2016 umsetzen.


Zum "Widerrufsjoker": enthält eine seit seit November 2002 abgeschlossenen Immobilienkreditverträge eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, dann kann der betroffene Kreditnehmer den Vertrag auch Jahre nach dem Abschluss noch widerrufen; selbst nach Rückzahlung des Kredits. Damit ließe sich z.B. eine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangen.

Die Verbraucherzentrale Bayern mahnt allerdings auch, sich einen Widerruf gut zu überlegen. Finanzexperte Sascha Straub dazu: "Selbst wenn ein Widerruf rechtlich möglich ist, muss die Anschlussfinanzierung sichergestellt werden".

Deshalb sollte man auf keinen Fall den Vertrag voreilig widerrufen, sondern vorab fachlichen Rat in seiner Verbraucherzentrale oder bei einem Anwalt einholen. Die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Bayern zum Kreditwiderruf kostet 60 Euro pro Vertrag und wird an den Standorten München und Nürnberg angeboten (Stand: 14.10.2015). Informationen zum Angebot und zur Terminvereinbarung sind unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden.

Interessierte außerhalb Bayerns können auf der Homepage der Verbraucherzentrale des "eigenen" Bundeslandes nachschauen, was die Rechtsberatung vor Ort kostet und weitere Infos zum Beratungsangebot finden. Hier gibt es die Links zu Homepages der Verbraucherzentralen in den einzelnen Bundesländer: www.verbraucherzentrale.de

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