Dienstag, 15. März 2016

Marktcheck: Woher kommt das Ei in den Nudeln?

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat einen Marktcheck durchgeführt: sie prüfte im Dezember und Januar die Verpackungen von eihaltigen Lebensmitteln, um zu sehen, ob die Haltungsform der Hennen auf der Verpackung angegeben ist. Bei frischen Eiern ist die Angabe der Haltungsform Pflicht, bei verarbeiteten Produkten hingegen ist eine Kennzeichnung nicht vorgeschrieben. Mehr als ein Drittel aller verzehrten Eier verstecken sich übrigens in Fertigprodukten.

Das Ergebnis: Von den 359 überprüften Produkten enthielt nur knapp die Hälfte einen entsprechenden Hinweis. Schaut man nur bei den Eiernudeln genauer hin, sieht die Bilanz besser aus. Susanne Umbach, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale dazu: "Bei knapp zwei Drittel der 78 untersuchten Eiernudeln ist die Haltungsform angegeben. Die verwendeten Eier stammten dabei überwiegend aus Bodenhaltung". Bei den ganzjährig angebotenen gefärbten Eiern waren im Check sogar alle gekennzeichnet.


Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die klassische Käfighaltung in der EU seit 2012, in Deutschland bereits seit 2010, verboten ist. Den Tieren müssen inzwischen "ausgestaltete Käfige" mit etwas mehr Platz pro Huhn, Sitzstangen, Nestern und einem abgetrennten Scharrraum zur Verfügung stehen. Dort leben sie in Gruppen. Diese Eier sind mit der Zahl 3 (die erste Zahl des Stempels) gekennzeichnet und inzwischen aus den Sortimenten der Supermärkte fast verschwunden.

Schätzungen zufolge landen sie jedoch besonders häufig in Nudeln, Mayonnaise, Fertigbackwaren, Eierlikör und Co. Nur wenn auch diese Produkte entsprechend gekennzeichnet sind, haben Verbraucherinnen und Verbraucher eine tierschutzgerechte Wahl beim Ei(n)kauf.

Folgendes sollte man für einen tierfreundlichen Einkauf von Eiern und eihaltigen Lebensmitteln wissen:
  • Ökohaltung: 2.500 cm² plus 4 m² Auslauf pro Henne. Anfangsziffer des Stempels 0
  • Freilandhaltung: im Stall dieselben Bedingungen wie bei der Bodenhaltung plus 4 m² Auslauf pro Tier. Angfangsziffer des Stempels 1
  • Bodenhaltung: 1.111 cm² (9 Tiere pro m²) Anfangsziffer des Stempels 2
  • Ausgestaltete Käfige (EU-Norm): 750 cm², in Deutschland nicht verbreitet Kleingruppenkäfige (Kleinvolièren): 800 cm². Anfangsziffer des Stempels 3
  • Konventionelle Käfige (Legebatterie): 550 cm², seit 1.Januar 2010 in Deutschland verboten, in der EU seit März 2012. 
Auf dem Stempel sieht die Kennzeichnung für Ökohaltung aus Deutschland dann beispielsweise so aus:

                             0     -    DE   -    1234567
                                              |                           |                                   |
                                     (Ökohaltung)    (für Deutschland)    (Legebetrieb + Stallnummer)

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