Wer ein Produkt per Fernabsatzvertrag (über Telefon, Internet, Katalog, Brief etc.) kauft, hat das Recht, den Kaufvertrag fristgerecht und gegen Erstattung des Kaufpreises zu widerrufen - auch ohne Angabe von Gründen. Das hat aktuell ein Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt.
Der Fall zu dem Urteil: Ein Kunde hatte über das Internet zwei Matratzen bestellt, die ausgeliefert und von ihm zunächst auch bezahlt wurden. Der Verkäufer hatte mit einer "Tiefpreisgarantie" geworben. Der Kunde fand dann allerdings einen anderen Verkäufer, der die Matrazen billiger verkaufte und verlangte, dass ihm sein Matrazenverkäufer den Differenzbetrag von 32,98 € erstattet.
Der Händler weigerte sich, den Differenzbetrag zu erstatten - daraufhin widerrief der Kunde den Vertrag fristgerecht und schickte die Matratzen zurück. Der Händler weigerte sich dann aber auch, das Geld für die bereits bezahlte Ware zurückzuerstatten. Er war der Meinung, dass das Widerrufsrecht beim Fernabsatzgeschäft besteht, damit der Verbraucher die Ware prüfen könne - und nicht wegen der "Tiefpreisgarantie".
Der Kunde klagte daraufhin und bekam in den zwei Vorinstanzen bis nun hoch zum BGH Recht. Das Gericht entschied: Tiefpreisgarantie hin oder her - wenn die Widerrufsfrist eingehalten wird, dann kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, die Ware zurückgeben und bekommt den Kaufpreis dafür erstattet. Auch ohne Begründung. Quelle mit weiteren Infos: Pressemitteilung BGH vom 16.3.2016
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