Wird der Führerschein gestohlen oder geht sonst irgendwie verloren, sollte man schnell handeln: denn Fahrzeugführer/innen haben die Pflicht, die Führerschein-Urkunde im Original mitzuführen. Bei einem Verstoß dieser Pflicht ist bundesweit ein Verwarnungsgeld mit einem Regelsatz von 10 € vorgesehen (Stand: 05.03.2016).
Was genau zu tun ist, wenn der Führerschein abhanden gekommen ist und wieviel das kostet erklärt der ADAC hier: Der ADAC erklärt die Spielregeln nach dem Verlust des „Scheins“
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