Zu hoch, zu uneinheitlich: Inkassogebühren auf dem Prüfstand der Verbraucherzentralen.
Wie mehrere Verbraucherzentralen mitteilen, stellen die Verbraucherschützer 
jetzt wieder gezielt die Gebührenpraxis der Inkassounternehmen auf den 
Prüfstand. Anlass für diese weitere Untersuchung sind die Ergebnisse einer 
Verbraucherbefragung zum Thema Inkasso im vergangenen Jahr.
Dabei fiel 
auf: Inkassounternehmen verlangen häufig nicht nachvollziehbare 
Gebühren. Für einfache oder standardisierte Zahlungsaufforderungen 
stellen sie Betroffenen oft zu hohe Beträge in Rechnung. Und die 
Gebühren für die Inkassotätigkeit wurden nicht einheitlich berechnet. 
Die Verbraucherschützer wollen deshalb wissen: Wie setzen sich die 
Kosten zusammen? Welche Gebühr legen die Inkassofirmen zugrunde und 
welche Gesamtkosten werden Verbrauchern in Rechnung gestellt?
Die Verbraucherzentralen bitten daher Betroffene, bis zum 30. Juni 2016 ihre vollständigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Bislang (Stand: 08.03.2016) haben diese Verbraucherzentralen den Aufruf veröffentlicht (zum Anklicken) Bayern , Sachsen , Hessen , Sachsen-Anhalt , Thüringen und Niedersachsen).
Tipp vom v-mag: Verbraucher aus anderen Bundesländern können sich an "ihre" Verbraucherzentrale wenden und z.B. via E-Mail nachfragen, ob auch dort entsprechende Unterlagen für diese Untersuchung erwünscht sind (falls dies sonst nirgenwo auf deren Homepage steht).
Die Kontaktdaten zu den Verbraucherzentralen in den anderen Bundesländern gibt es auf der jeweiligen Homepage überwiegend* ganz oben unter "Kontakt": Verbraucherzentralen
*Außer bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen; dort findet man "Kontakt" ganz unten auf der Seite 
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