Montag, 28. März 2016

Reiserecht: Urlaub in Krisenzeiten

Anlässlich der derzeitigen Unruhen in manchen Ländern sollten Reisende folgendes wissen: Wenn das Auswärtige Amt ausdrücklich vor Reisen in die betreffenden Regionen warnt, darf man - sofern eine Reise in dieses Gebiet gebucht wurde und der Abflug kurz bevorsteht - diese Reise kostenlos stornieren.

Solche Warnungen des Auswärtigen Amtes sind ein Inidiz dafür, dass "höhere Gewalt" vorliegt. Und wenn "höhere Gewalt" vorliegt, können Reisende kostenlos ihre Reise stornieren. Der ADAC hat in diesem PDF (60 KB) einen Überblick über die bereits ergangene Rechtsprechung zu der Frage, wann höhere Gewalt vorliegt, zusammengestellt: Höhere Gewalt im Reiserecht

Sollte der Abflug nicht unmittelbar bevorstehen, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden, besteht derzeit noch kein Kündigungsrecht. Da heißt es: erst einmal abwarten, ob sich die Lage in der betroffenen Region entspannt bis kurz vor dem Abflug. 

Und hier kommt man auf die Seiten des Auswärtigen Amtes mit den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen der betroffenen Länder und Regionen: Reise- und Sicherheitshinweise vom Auswärtigen Amt

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