Donnerstag, 26. August 2021

Kinder und Jugendliche vor Missbrauch im Internet schützen

Die Polizeiliche Kriminalprävention warnt davor, dass Kinder im Internet leicht mit pornografischen oder sogar kinderpornografischen Inhalten konfrontiert werden können.

Vielen Kindern und Jugendlichen ist außerdem nicht bewusst, dass sich Erwachsene im Internet manchmal als Gleichaltrige ausgeben, um auf diese Weise schlimmstenfalls einen realen Missbrauch anzubahnen. Hierbei handelt es sich um das sogenannte ➝ Cyber-Grooming

Das Risiko für junge Menschen, auf diese Weise belästigt zu werden erhöht sich, wenn sie allzu freizügige Aufnahmen und entsprechend andere Infos von sich im Internet posten, um beispielsweise Freunden zu imponieren.

Tipps von der Polizei für Erwachsene, um Kinder und Jugendliche vor Belästigungen im Internet zu schützen:

  1. Kinder begleiten!
    Suchen Sie mit Ihren Kindern geeignete Internetangebote aus, bieten Sie altersgemäße Hilfe bei der Nutzung dieser Angebote, vermitteln und vereinbaren Sie Sicherheitsregeln.
     
  2. Schwierigkeiten besprechen!
    Anfeindungen, Belästigungen oder problematische Inhalte können Kinder und Jugendliche belasten und überfordern. Haben Sie ein offenes Ohr für „Online- Probleme“.
     
  3. Auffälligkeiten und Verstöße melden!
    Sichern Sie Beweise für jugendgefährdende und strafbare Inhalte im Internet und wenden Sie sich damit an die Seiten-Betreiber, die Polizei oder an die Meldestellen: hotline@jugendschutz.net und www.internet-beschwerdestelle.de
    Sie können sich auch immer direkt an die Onlinewachen der Länder wenden.

Die Polizei macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam dass - auch wenn es gut gemeint ist! - Erwachsene dies nicht tun sollten: absichtlich und gezielt selbst im Netz nach kinder-pornografischen Seiten suchen und evtl. sichern, um sie beispielsweise der Polizei zu melden.  

Denn dadurch kann man sich selbst unter Umständen strafbar machen! Herstellung, Besitz, Erwerb oder Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie sind strafbar (§ StGB 184b).
    Weitere Infos dazu von der Polizeilichen Kriminalprävention

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