Montag, 2. August 2021

Personalausweis: Fingerabdrücke nun verpflichtend

Ab heute (02.08.2021) ist die Abgabe von Fingerabdrücken bei der Beantragung von Personalausweisen verpflichtend (beim Reisepass schon seit 2007).

Dazu wird üblicherweise der Abdrucks des linken und rechten Zeigefingers bei der Behörde eingescannt und auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Wie auch beim Reisepass müssen Kinder unter sechs Jahren keine Fingerabdrücke abgeben.

Wer noch einen Personalausweis ohne Fingerabdrücke hat: der bleibt bis zu seinem darauf angegebenen Ablaufdatum gültig. Erst bei der Beantragung des neuen Ausweises müssen dann die Abdrücke abgegeben werden.

Die Kosten für einen neuen Personalausweis betragen (Stand: 02.08.2021):

  • 22,80 Euro für antragstellende Personen unter 24 Jahren,
  • 37,00 Euro für antragstellende Personen ab 24 Jahren.

Nach Angaben des Bundesinnnenministeriums können wie beim Reisepass nur Sicherheits-behörden der EU-Mitgliedstaaten die Fingerabdrücke aus dem Personalausweis für Identifizierungszwecke auslesen, wenn Zweifel an der Identität nach Lichtbildabgleich bleiben; andere Staaten weltweit haben demnach keinen Zugriff auf die Fingerabdruckdaten im Personalausweis.

Braille-Aufkleber: sehbeeinträchtigte Personen können in den Bürgerämtern das Aufkleben eines transparenten Aufklebers mit den Braille-Zeichen für „AD“ (Ausweisdokument) auf der Rückseite der Ausweis-Karte beantragen. Damit kann der Personalausweis leichter von anderen Karten im Scheckkartenformat unterschieden werden. 

Der Aufkleber ist für die Dokumente Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel und eID-Karte konzipiert. Diese Leistung ist gebührenfrei und wird voraussichtlich ab September 2021 verfügbar sein.

Quelle: Bundesinnenministerium         .

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