Energy-Drinks können für Kinder und Jugendliche zur Gefahr werden. 
Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin und fordert das Verbot 
des Verkaufs an Personen unter 18 Jahren.
Nach mehreren Todesfällen, darunter ein 14-jähriges Mädchen, in den 
USA besteht der Verdacht, dass der übermäßige Konsum von Energy-Drinks 
die Ursache sein könnte. Auch aus Deutschland sind Fälle unerwünschter 
Wirkungen auf das Herz-Kreislauf System nach dem übermäßigen Konsum von 
Energy Drinks bekannt. Denn diese Getränke haben einen hohen 
Koffeingehalt – etwa dreimal so viel wie Cola - und enthalten andere 
Inhaltsstoffe wie Taurin, bei denen negative Wechselwirkungen nicht
 
sicher ausgeschlossen werden können.
Ist der Konsum von Energy-Drinks 
mit Alkohol und körperlicher Anstrengung verbunden, etwa in der Disko, 
besteht die Gefahr, dass sich die Nebenwirkungen zu Krampfanfällen oder 
Herzrasen verstärken. Systematische aussagekräftige Langzeitstudien 
fehlen noch.
„Gerade Kinder und Jugendliche müssen geschützt werden, da in der 
Disko und beim Sport die Gefahr eines übermäßigen Konsums besteht“, sagt
 Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Eine noch größere Gefahr besteht nach Einschätzung der 
Verbraucherzentrale Hamburg bei Energy-Shots. Dabei handelt es sich um 
hochkonzentrierte Produkte in kleinen Portionsgrößen, die bei Durst dazu
 verleiten, mehrere Portionen zu trinken. Auch wird der bittere 
Geschmack des Koffeins durch extreme Süße und Aroma unterdrückt.
Die 
Hersteller nutzen hier Schlupflöcher, indem sie Energy-Shots nicht als 
Erfrischungsgetränke sondern als „Nahrungsergänzungsmittel“ verkaufen 
und dadurch die gesetzlichen Vorgaben für Erfrischungsgetränke umgehen. 
So sind beispielsweise im Red Bull Shot 80 Milligramm Koffein pro 60 
Milliliter enthalten. Das entspricht mehr als 1300 Milligramm pro Liter.
 Andere Produkte können bis zu 6000 Milligramm pro Liter enthalten. 
Diese „Nahrungsergänzungsmittel“ müssen die Verzehrsempfehlung „Nur eine
 Portion pro Tag“ tragen, die aber von Konsumenten häufig nicht 
eingehalten wird. Bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch beurteilt  das 
Bundesi nstitut für Risikobewertung diese Getränke  als nicht sicher. 
Die Verbraucherzentrale fordert das generelle Verbot des Verkaufs von 
hoch dosierten Energy-Konzentraten.
Die Verbraucherzentrale hält die bisher ergriffenen Maßnahmen zur 
Kennzeichnung für völlig unzureichend. Das Gesetz schreibt für 
Energy-Drinks den Hinweis „erhöhter Koffeingehalt“ vor, gefolgt von der 
Angabe, wie viel Koffein in 100 Milliliter Getränk vorhanden ist. Das 
gilt sowohl für verpackte wie auch lose Ware. Erst ab 13. Dezember 2014 
wird mit der dann EU-weit gültigen Lebensmittelinformationsverordnung 
ein weiterer Warnhinweis notwendig. Dieser muss in demselben Sichtfeld 
wie die Bezeichnung des Getränks mit dem Wortlaut „Erhöhter 
Koffeingehalt. Für Kinder und Schwangere oder stillende Frauen nicht 
empfohlen“ stehen.
Pressemitteilung Verbraucherzentrale Hamburg 
Dienstag, 30. Oktober 2012
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