Die Installation von Rauchmeldern in Privatwohnungen ist zwar seit 
geraumer Zeit in Schleswig-Holstein Pflicht, die Montage oder Wartung 
muss aber nicht durch eine Firma erfolgen. Jeder Eigentümer kann 
Rauchmelder entweder selbst montieren und regelmäßig warten oder einen 
Dienst seiner Wahl beauftragen. Meist bieten auch die Heizkostenableser 
einen solchen Service an.  
In Mietshäusern und Wohnanlagen mit Eigentümergemeinschaften vergeben 
die Hausverwaltungen entsprechende Aufträge häufig an Ablesedienste oder
 andere Firmen. Liegt kein solcher Auftrag vor, müssen Installateure 
oder Kontrolleure nicht ins Haus bzw. die Wohnung gelassen werden.  
Zur eigenen Sicherheit und um den Versicherungsschutz nicht zu 
gefährden, müssen Rauchmelder regelmäßig gewartet werden. Die 
Verbraucherzentrale rät, mindestens einmal jährlich zu prüfen, ob die 
Raucheintrittsöffnungen frei sind und der Rauchmelder äußerlich 
unversehrt ist. Begutachtet werden sollte außerdem, ob der Melder noch 
vorschriftsmäßig angebracht ist und er im Brandfall leicht von 
Rauchschwaden erreicht werden kann oder ob inzwischen 
Einrichtungsgegenstände im Weg stehen. Zu prüfen ist außerdem, ob der 
ausgelöste Alarm laut genug ist. Wer die Wartung selbst durchführt, 
sollte jede Prüfung und Wartung aus versicherungsrechtlichen Gründen 
schriftlich festhalten und auch das Haltbarkeitsdatum der Batterie 
notieren.
Pressemitteilung Verbraucherzentale Schleswig-Holstein
(Auf dieser Seite können Sie mehr über die Gesetze zur Rauchmelderpflicht für Privathaushalte auch für andere Bundesländern erfahren: www.rauchmelder-lebensretter.de  - d. Red.) 
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