Die Installation von Rauchmeldern in Privatwohnungen ist zwar seit
geraumer Zeit in Schleswig-Holstein Pflicht, die Montage oder Wartung
muss aber nicht durch eine Firma erfolgen. Jeder Eigentümer kann
Rauchmelder entweder selbst montieren und regelmäßig warten oder einen
Dienst seiner Wahl beauftragen. Meist bieten auch die Heizkostenableser
einen solchen Service an.
In Mietshäusern und Wohnanlagen mit Eigentümergemeinschaften vergeben
die Hausverwaltungen entsprechende Aufträge häufig an Ablesedienste oder
andere Firmen. Liegt kein solcher Auftrag vor, müssen Installateure
oder Kontrolleure nicht ins Haus bzw. die Wohnung gelassen werden.
Zur eigenen Sicherheit und um den Versicherungsschutz nicht zu
gefährden, müssen Rauchmelder regelmäßig gewartet werden. Die
Verbraucherzentrale rät, mindestens einmal jährlich zu prüfen, ob die
Raucheintrittsöffnungen frei sind und der Rauchmelder äußerlich
unversehrt ist. Begutachtet werden sollte außerdem, ob der Melder noch
vorschriftsmäßig angebracht ist und er im Brandfall leicht von
Rauchschwaden erreicht werden kann oder ob inzwischen
Einrichtungsgegenstände im Weg stehen. Zu prüfen ist außerdem, ob der
ausgelöste Alarm laut genug ist. Wer die Wartung selbst durchführt,
sollte jede Prüfung und Wartung aus versicherungsrechtlichen Gründen
schriftlich festhalten und auch das Haltbarkeitsdatum der Batterie
notieren.
Pressemitteilung Verbraucherzentale Schleswig-Holstein
(Auf dieser Seite können Sie mehr über die Gesetze zur Rauchmelderpflicht für Privathaushalte auch für andere Bundesländern erfahren: www.rauchmelder-lebensretter.de - d. Red.)
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