Freitag, 12. Oktober 2012

Rauchmelder: für Montage und Wartung kein Dienstleister vorgeschrieben - Haustürangebote ignorieren

Die Installation von Rauchmeldern in Privatwohnungen ist zwar seit geraumer Zeit in Schleswig-Holstein Pflicht, die Montage oder Wartung muss aber nicht durch eine Firma erfolgen. Jeder Eigentümer kann Rauchmelder entweder selbst montieren und regelmäßig warten oder einen Dienst seiner Wahl beauftragen. Meist bieten auch die Heizkostenableser einen solchen Service an.

In Mietshäusern und Wohnanlagen mit Eigentümergemeinschaften vergeben die Hausverwaltungen entsprechende Aufträge häufig an Ablesedienste oder andere Firmen. Liegt kein solcher Auftrag vor, müssen Installateure oder Kontrolleure nicht ins Haus bzw. die Wohnung gelassen werden.

Zur eigenen Sicherheit und um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, müssen Rauchmelder regelmäßig gewartet werden. Die Verbraucherzentrale rät, mindestens einmal jährlich zu prüfen, ob die Raucheintrittsöffnungen frei sind und der Rauchmelder äußerlich unversehrt ist. Begutachtet werden sollte außerdem, ob der Melder noch vorschriftsmäßig angebracht ist und er im Brandfall leicht von Rauchschwaden erreicht werden kann oder ob inzwischen Einrichtungsgegenstände im Weg stehen. Zu prüfen ist außerdem, ob der ausgelöste Alarm laut genug ist. Wer die Wartung selbst durchführt, sollte jede Prüfung und Wartung aus versicherungsrechtlichen Gründen schriftlich festhalten und auch das Haltbarkeitsdatum der Batterie notieren.

Pressemitteilung Verbraucherzentale Schleswig-Holstein

(Auf dieser Seite können Sie mehr über die Gesetze zur Rauchmelderpflicht für Privathaushalte auch für andere Bundesländern erfahren: www.rauchmelder-lebensretter.de  - d. Red.)

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