Montag, 22. Oktober 2012
Bundesgerichtshof kippt erneut Klauseln in Lebensversicherungen
Der Bundesgerichtshof hat am 17.10.2012 gegen den Versicherer Generali
entschieden, dass die vom Unternehmen verwendeten Klauseln zur Kündigung
und zum Stornoabzug bei Kapitallebens- und privaten
Rentenversicherungen unwirksam sind (Az. IV ZR 202/10). Versicherte
haben damit Anspruch auf Rückerstattung nicht ausgezahlter Beträge.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Quelle und mehr Infos: www.vzhh.de - Pressemitteilung und Urteil des BGH: juris.bundesgerichtshof.de
Beliebteste Artikel
-
Zur tagesaktuellen Abschätzung und Prognose der Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner (EPS, Thaumetopoea processionea L.) sowohl für d...
-
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
-
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) macht darauf aufmerksam, dass es mit dem Frühlingsstart an der Zeit ist, wieder vermehrt an den UV-Sc...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...
-
Über Geld spricht man nicht? Doch! Vom 27. bis zum 31. Januar 2025 widmen sich die Verbraucherzentralen eine ganze Woche lang dem Thema Fin...
-
Die kompakten und handlichen Falt- und Klappräder gelten als Alleskönner, egal ob in der Stadt, beim Campen oder für die letzte Pendelmeile:...