Montag, 22. Oktober 2012
Bundesgerichtshof kippt erneut Klauseln in Lebensversicherungen
Der Bundesgerichtshof hat am 17.10.2012 gegen den Versicherer Generali
entschieden, dass die vom Unternehmen verwendeten Klauseln zur Kündigung
und zum Stornoabzug bei Kapitallebens- und privaten
Rentenversicherungen unwirksam sind (Az. IV ZR 202/10). Versicherte
haben damit Anspruch auf Rückerstattung nicht ausgezahlter Beträge.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Quelle und mehr Infos: www.vzhh.de - Pressemitteilung und Urteil des BGH: juris.bundesgerichtshof.de
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