An vielen Kleinkrafträdern, die nicht dem Zulassungsverfahren unterliegen (Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge) müssen mit jedem neuen Versicherungsjahr die Versicherungskennzeichen ausgewechselt werden, um einen aktuellen Nachweis der erforderlichen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung am jeweiligen Fahrzeug zu erbringen.
Ab dem 01.03.2021 soll es für diese Kennzeichen auch eine "Folienlösung" geben. D.h. anstatt der bisherigen Schilder aus Aluminium- oder Stahlblech wird eine entsprechend bedruckte Folie auf einer Trägerplatte aus Kunststoff am Fahrzeug befestigt.
Nach einem Jahr wird dann lediglich die Folie erneuert; die Trägerplatte aus Kunststoff kann weiterverwendet werden.
Quelle mit weiteren Details dazu:
Freitag, 28. August 2020
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