Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat außerdem angeordnet, dass am 8. August 2020 zusätzlich eine Verordnung zur Testpflicht in Kraft tritt; sie verpflichtet Einreisende aus Risikogebieten dazu, bei ihrer Einreise nach Deutschland einen Corona-Test machen zu lassen.
(Hier gibt es die Liste des Robert Koch Instituts (RKI) mit den Risikogebieten; zu diesen gehören auch viele Länder außerhalb Europas: RKI/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete )
Alternativ können die Einreisenden ein negatives Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Solange kein negatives Testergebnis vorliegt, müssen sich Einreisende aus Risikogebieten in Quarantäne begeben. .
Hier gibt es weitere Infos mit den Details:
- Infoblatt für nach Deutschland Einreisende
(PDF-Datei: 99 KB)
- Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten (Referentenentwurf)
(PDF-Datei: 57 KB)
- Anordnungen betreffend den Reiseverkehr nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Trageweite durch den Deutschen Bundestag (PDF-Datei: 62 KB)
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (Stand: 06.08.2020)
++ Update ++ Infos zum Thema auch von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg:
➝ Rückreise aus dem Urlaub: Kostenloser Corona-Test für Reisende (Stand: 06.08.2020)