Mittwoch, 19. August 2020

Rechte für Hunde sollen verbessert werden

In fast jedem fünften Haushalt in Deutschland lebt ein Hund (19 Prozent). Um das Wohl der Tiere zu verbessern, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Änderung der Tierschutzhunde-Verordnung vorgelegt. Es umfasst u.a. folgende Aspekte:
  • Ein Ausstellungsverbot für Hunde, die Qualzuchtmerkmale aufweisen
  • Die Anbindehaltung (sog. "Kettenhund"“, nicht das Anleinen) von Hunden wird grundsätzlich verboten. Sie ist nur noch im Rahmen der Arbeitstätigkeit von Hunden unter bestimmten Voraussetzungen zulässig
  • Einem Hund soll mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien (bspw. Spaziergang, Auslauf im Garten etc.) außerhalb eines Zwingers gewährt werden.
  • In der gewerbsmäßigen Hundezucht darf eine Betreuungsperson künftig maximal drei Würfe gleichzeitig betreuen
  • Zudem wird eine Mindestzeit von vier Stunden für den täglichen Umgang mit den Welpen vorgegeben. Dies gilt sowohl für die gewerbsmäßige als auch die private Zucht von Hunden

Quelle: BMEL

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