Wie die Verbraucherzentrale Hamburg meldet, sorgt die Praxisgebühr auch nach ihrer Abschaffung weiter für Ärger. Der Verbraucherzentrale liegen Anfragen von gesetzlich Krankenversicherten vor, die von einer Rechtsanwaltskanzlei per Brief zur nachträglichen Zahlung von Praxisgebühren aufgefordert wurden. Diese Kanzlei schickt derzeit kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist für alle Rechnungen aus dem Jahr 2009 per Brief im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg Aufforderungen zur nachträglichen Zahlung von Praxisgebühren.
Vor allem Senioren fühlen sich von diesen Zahlungserinnerungen eingeschüchtert. Doch auch abgeklärt reagierende Empfänger der Briefe kommen leicht in die Bredouille, denn in vielen Fällen haben sie die Nachweise über die korrekte Bezahlung der Praxisgebühr vor drei oder vier Jahren nicht mehr zur Hand. Ganze Mitteilung mit weiteren Details und Tipps für Betroffene: vz Hamburg
Freitag, 13. Dezember 2013
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