Wie die Verbraucherzentrale Hamburg meldet, sorgt die Praxisgebühr auch nach ihrer Abschaffung weiter für Ärger. Der Verbraucherzentrale liegen Anfragen von gesetzlich Krankenversicherten vor, die von einer Rechtsanwaltskanzlei per Brief zur nachträglichen Zahlung von Praxisgebühren aufgefordert wurden. Diese Kanzlei schickt derzeit kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist für alle Rechnungen aus dem Jahr 2009 per Brief im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg Aufforderungen zur nachträglichen Zahlung von Praxisgebühren.
Vor allem Senioren fühlen sich von diesen Zahlungserinnerungen eingeschüchtert. Doch auch abgeklärt reagierende Empfänger der Briefe kommen leicht in die Bredouille, denn in vielen Fällen haben sie die Nachweise über die korrekte Bezahlung der Praxisgebühr vor drei oder vier Jahren nicht mehr zur Hand. Ganze Mitteilung mit weiteren Details und Tipps für Betroffene: vz Hamburg
Freitag, 13. Dezember 2013
Beliebteste Artikel
-
Zur tagesaktuellen Abschätzung und Prognose der Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner (EPS, Thaumetopoea processionea L.) sowohl für d...
-
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
-
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) macht darauf aufmerksam, dass es mit dem Frühlingsstart an der Zeit ist, wieder vermehrt an den UV-Sc...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...
-
Über Geld spricht man nicht? Doch! Vom 27. bis zum 31. Januar 2025 widmen sich die Verbraucherzentralen eine ganze Woche lang dem Thema Fin...
-
Die kompakten und handlichen Falt- und Klappräder gelten als Alleskönner, egal ob in der Stadt, beim Campen oder für die letzte Pendelmeile:...