Pressemitteilung der Unabhängigen Verbraucherberatung Deutschland (UPD):
Frist läuft: Schuldenfrei zurück in die Krankenkasse
Der 31.12.2013 ist Stichtag für Menschen ohne Krankenversicherung:
Wer bis dahin Mitglied wird, muss keine Pflichtbeiträge nachzahlen.
In Deutschland gibt es eine Krankenversicherungspflicht: Jeder muss daher
bei einer Krankenversicherung gemeldet sein und Beiträge entrichten. Wer
das versäumt
hat und nachholen möchte, muss nachzahlen. „Bis
Jahresende gilt jedoch eine Ausnahme“, sagt Andre Vogel von der Kieler
Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).
Meldet man sich bis zum 31.12.2013 bei einer gesetzlichen Kasse, werden
die angefallenen Beitragsschulden einmalig erlassen. Wer früher privat
versichert war, kann nur zurück in eine private Kasse, muss aber den sonst
fälligen Prämienzuschlag nicht zahlen.
Fast 140.000 Menschen könnte die Altschulden-Regelung nützen. Sie sind
laut Statistischem Bundesamt nicht krankenversichert. Markus H. ist einer
von ihnen. Der 49-Jährige ist selbstständig und seit zehn Jahren in keiner
Kasse. Zuvor war er freiwillig gesetzlich versichert, konnte sich aber die
Beiträge nicht mehr leisten und verlor so den Versicherungsschutz. Seitdem
zahlt er die Behandlungen selbst.
„Wer Behandlungskosten aus eigener Tasche bezahlt hat, bekommt sie im
Nachhinein nicht zurück“, erklärt Patientenberater Vogel. Denn die
Krankenkassen verlangen für den Schuldenerlass im Gegenzug eine
schriftliche Bestätigung, dass keine Ansprüche gegen sie gestellt werden.
UPD-Tipp: Weitere Auskünfte zum Thema geben das Bürgertelefon des
Bundesministeriums für Gesundheit (030. 340 60 66 - 01)
Die UPD berät per Gesetz neutral und kostenlos zu allen Gesundheitsfragen – vor Ort in
21 regionalen Beratungsstellen (Adressen siehe www.upd-online.de), über ihren Arzneimittelberatungsdienst und ein kostenfreies* Beratungstelefon:
Deutsch: 0800 0 11 77 22 (Mo. bis Fr. 10-18 Uhr, Do. 10- 20 Uhr)
Türkisch: 0800 0 11 77 23 (Mo. und Mi. 10-12 Uhr, 15-17 Uhr)
Russisch: 0800 0 11 77 24 (Mo. und Mi. 10-12 Uhr, 15-17 Uhr)
* Beratung auf Deutsch nur im dt. Festnetz kostenfrei
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät seit 2006 Patientinnen und Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen –
qualitätsgesichert, kostenfrei, neutral und unabhängig.
Hierbei handelt sie im
gesetzlichen Auftrag nach § 65b Sozialgesetzbuch V. Ziel ist es, die
Patientenorientierung im Gesundheitswesen zu stärken und Problemlagen im
Gesundheitssystem aufzuzeigen. Die UPD berichtet daher einmal jährlich über die
Erkenntnisse ihrer Beratungsarbeit an den Beauftragten der Bundesregierung für die
Belange der Patientinnen und Patienten.
Finanziert wird die UPD durch den
Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der per Gesetz keinen Einfluss auf den Inhalt
oder den Umfang der Beratungstätigkeit nehmen darf. Für die muttersprachliche
Beratung in Russisch und Türkisch existiert eine gesonderte Förderung durch den
Verband der Privaten Krankenversicherung.
Quelle: Pressemitteilung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)
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