Betroffene Schnäppchenjäger haben meist nur geringe Chancen, einmal überwiesenes Geld zurück zu erhalten, denn auch hier haben die Betrüger vorgesorgt: Sie arbeiten mit fremden
Konten von zumeist ahnungslosen Dritten. Dazu schreiben solche kriminellen Betreiber der gefälschten Shops Stellenanzeigen aus, in denen unter falschen Vorwänden mit schnell verdientem Geld gelockt wird.
Wer solchen Betrügern sein Konto zur Verfügung stellt, macht sich selbst strafbar. Dazu u.a. diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH): Pressemeldung BGH Dieser Vorgang wird als "Geldwäsche" bezeichnet und der ahnungslose Besitzer eines Kontos ist zum Schadensersatz bei Onlinebetrug verpflichtet.
Das Institut für Internet-Sicherheit if(is) gibt folgende Sicherheitshinweise:
- Seien Sie misstrauisch bei außergewöhnlich günstigen Angeboten im Internet!
- Meiden Sie Internet-Shops, die ausschließlich eine Bezahlung per Vorkasse anbieten!
- Suchen Sie gezielt nach unabhängigen Bewertungen und über einen längeren Zeitraum verfassten Nutzerberichten, bevor Sie einen Einkauf in einem Online-Shop tätigen!
- Nutzen Sie sichere Bezahlungsdienste, wie z.B. PayPal!
- Vergeben Sie starke und unterschiedliche Passwörter je Internet-Shop!
- Räumen Sie unter keinen Umständen Dritten eine Nutzung Ihrer Kontodaten ein!
- Kontrollieren Sie Ihre Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen regelmäßig!
- Informieren Sie auch Familienangehörige über die Gefahr durch "Fake-Shops"!
Dazu auch Tipps der Polizeilichen Kriminalprävention: Mit diesen Regeln kauft man sicher im Netz