Prepaid-Verträge von Mobilfunkanbietern sollen eigentlich Kostenschutz bzw. Kostenkontrolle über das Guthaben gewähren. Ist das Geld auf dem Guthaben verbraucht, dann ist erst einmal Schluss mit Telefonieren oder Surfen im Internet - ein Minusbetrag auf dem Konto dürfte somit eigentlich aus Sicht vieler Kunden ausgeschlossen sein.
Dies ist allerdings nicht immer grundsätzlich der Fall; der Verbraucherzentrale werden immer wieder Rechnungen in bis zu vierstelliger Höhe vorgelegt, obwohl das Guthaben bereits aufgebraucht ist. Dies hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen zum Anlass genommen, Webseiten von Mobilfunkanbietern stichprobenartig auf Informationen zum Vertragsinhalt zu überprüfen. Lesen Sie hier den Bericht über die Irrtümer, Stolpersteine und Kostenfallen von Prepaid-Verträgen: vz Niedersachsen
Montag, 30. Dezember 2013
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