Wie die Unabhängige Patientenberatung (UPD) meldet, ist der 31.12.2013 Stichtag für Menschen ohne Krankenversicherung: Wer bis dahin Mitglied wird, muss keine Pflichtbeiträge nachzahlen. Dann werden die angefallenen Beitragsschulden einmalig erlassen.
Wer früher privat versichert war, kann nur zurück in eine private Kasse, muss aber den sonst fälligen Prämienzuschlag nicht zahlen. Quelle und weitere, wichtige Details: UPD
Weitere Infos, rechtliche Erklärungen und Tipps zum Thema finden Sie auch in einem Beitrag der Verbraucherzentrale Hamburg: Krankenversicherung jetzt!
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