Dienstag, 3. Dezember 2013

Fake-Shops: Bestellt, bezahlt und betrogen

Vor Weihnachten boomt der Online-Handel. Es ist ja auch sehr bequem, vom Sessel aus Shoppen zu "gehen" - zumal Schnäppchen beim virtuellen Einkaufsbummel meist auch schneller zu finden sind. Um an ein vermeintliches Schnäppchen zu gelangen, welches zudem rechtzeitig geliefert wird, nehmen viele Verbraucher die Vorauskasse in Kauf. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen macht allerdings darauf aufmerksam, dass Verbraucher immer wieder von falschen Verkaufsportalen abgezockt werden. Es wird Ware bestellt und per Vorauskasse brav bezahlt - auf die bezahlte Auslieferung der Ware wartet der Kunde dann aber vergeblich.

 Auf diese Fake-Shops fallen inzwischen immer mehr Verbraucher herein; teilweise sind Impressum, Kontaktdaten und manchmal sogar Gütesiegel für sicheres Einkaufen im Netz aufgeführt. Dies soll ein Gefühl der Sicherheit vermitteln. Ein weiterer Köder ist der günstige Preis, denn Rabatte von bis zu 70 Prozent klingen verlockend. Will der Kunde zahlen, hat er beim Bezahlvorgang nur die
Möglichkeit per Vorauskasse. So etwas ist eigentlich nicht ungewöhnlich; bei vielen Online-Händlern geht es bei der ersten Bestellung nur über diesen Weg. Trotzdem gibt es ein Paar Dinge, auf die man achten sollte.

Hier Tipps der Verbraucherzentrale Niedersachsen ,wie man sich vor Schwindel-Portalen schützen kann:
  • Günstige Preise ignorieren und nicht per Vorauskasse zahlen.
  • Ins Impressum schauen und Verkäufer bevorzugen, die ihren Sitz in Deutschland oder in der EU haben. Außerdem sind die Handelsregister und die Umsatzsteuer ID-Nummer anzugeben. Finger weg, wenn im Impressum nur eine Mailadresse aufgeführt ist. Achtung – auch die Domain am Ende, also Punkt de ist kein Hinweis auf einen deutschen Händler.
  • Im Internet nach Bewertungen für den Shop suchen. Werden dort Vorauskasse und Nichtlieferung aufgeführt, nicht bestellen.
  • Grundsätzlich auf Gütesiegel wie z. B. safer@shopping, Trusted Shop vertrauen. Bei letzterem kann die Internetadresse des Verkäufers direkt eingeben und überprüft werden, ob das Siegel tatsächlich auch vergeben wurde.
  • Es macht keinen Sinn, den Händler aufzufordern, die Ware zu liefern. Das wird nicht passieren. Am besten alle Unterlagen ausdrucken oder einen Screenshot (Bildschirmfoto) von der Website des Online-Händlers anfertigen.
  • Die Bank kontaktieren und versuchen, das Geld wieder zurückbuchen zu lassen.
  • Umgehend Strafanzeige bei der Polizei erstatten.
Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen

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