Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag (19.12.2013) die Rechte der Kunden von Lebensversicherungen gestärkt. Es entschied, dass wenn der Versicherungsnehmer nicht über das Recht zum Rücktritt belehrt worden ist, dann erlischt auch nicht spätestens ein Jahr nach der Zahlung der ersten Versicherungsprämie das Recht zum Rücktritt. Urteil des Gerichtshofs vom 19. Dezember 2013: Az.C‑209/12
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