Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nach einer Klage der Verbraucherzentrale entschieden, dass eine Bank nicht pauschal 15 Euro für die Nacherstellung eines Kontoauszugs verlangen darf.
Die beklagte Bank hatte vorgetragen, dass die Nacherstellung von Kontoauszügen, die bis zu sechs Monaten zurückreichen, aufgrund der
internen Gestaltung der elektronischen Datenhaltung Kosten in Höhe von
(lediglich) 10,24 € anfallen. Mehr als 80 % der nacherstellten Kontoauszüge fallen in diese Berechnungskategorie. In den übrigen Fällen, in denen die nacherstellten Kontoauszüge mehr als sechs Monate zurückliegen, entstünden höhere Kosten.
Dass BGH hat entschieden dass die pauschale Überwälzung von Kosten in Höhe von 15 € pro
Kontoauszug auf alle Kunden gegen § 675d Abs. 3 Satz 2 BGB verstößt. (Urteil vom 17. Dezember 2013 - XI ZR 66/13) Quelle und weitere Details: BGH
Beliebteste Artikel
-
Zur tagesaktuellen Abschätzung und Prognose der Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner (EPS, Thaumetopoea processionea L.) sowohl für d...
-
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
-
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) macht darauf aufmerksam, dass es mit dem Frühlingsstart an der Zeit ist, wieder vermehrt an den UV-Sc...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...
-
Über Geld spricht man nicht? Doch! Vom 27. bis zum 31. Januar 2025 widmen sich die Verbraucherzentralen eine ganze Woche lang dem Thema Fin...
-
Die kompakten und handlichen Falt- und Klappräder gelten als Alleskönner, egal ob in der Stadt, beim Campen oder für die letzte Pendelmeile:...