Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nach einer Klage der Verbraucherzentrale entschieden, dass eine Bank nicht pauschal 15 Euro für die Nacherstellung eines Kontoauszugs verlangen darf.
Die beklagte Bank hatte vorgetragen, dass die Nacherstellung von Kontoauszügen, die bis zu sechs Monaten zurückreichen, aufgrund der
internen Gestaltung der elektronischen Datenhaltung Kosten in Höhe von
(lediglich) 10,24 € anfallen. Mehr als 80 % der nacherstellten Kontoauszüge fallen in diese Berechnungskategorie. In den übrigen Fällen, in denen die nacherstellten Kontoauszüge mehr als sechs Monate zurückliegen, entstünden höhere Kosten.
Dass BGH hat entschieden dass die pauschale Überwälzung von Kosten in Höhe von 15 € pro
Kontoauszug auf alle Kunden gegen § 675d Abs. 3 Satz 2 BGB verstößt. (Urteil vom 17. Dezember 2013 - XI ZR 66/13) Quelle und weitere Details: BGH
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